Wertpapiere Order

Aktienkurse: Das Auf und Ab an der Börse. Aktienanalysen, Kauf- und Verkaufsempfehlungen.
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G. Henrich
Wertpapiere Order

Beitrag von G. Henrich » Do Sep 06, 2007 8:37

Hi beisammen,

was ist denn, wenn man eine Wertpapiere Order macht und diese nicht durch geht, wenn dann ein Schaden für mich entsteht, wer haftet dann dafür?

Bye,

Henrich

Helmut F.

Wertpapiere Order

Beitrag von Helmut F. » Do Sep 06, 2007 10:40

Hallo Henrich,


wenn du eine Wertpapiere Order machst, und ich denke, dass du das kannst, dann wird die Wertpapiere Order auch durchgeführt. Wenn es mal nicht geschehen sollte, dann wird die Bank prüfen, woran das lag. Wenn es von Seiten der Bank ein Fehler im System gewesen ist, dann wird dir die Bank das auch erstatten, aber du kannst davon ausgehen, dass es da keine Fehler gibt und dass man da nie den Fehler bei der Bank finden wird.

Gruß,

Helmut

Gast

Kann eine Wertpapierorder verloren gehen?

Beitrag von Gast » Mi Okt 27, 2010 11:37

Hi zusammen,

kann es passieren, dass eine Wertpapierorder verloren geht, nicht dass das mal nicht durch geht, was man kaufen oder verkaufen will?

Bye,

Melita

Fritjof

Order Wertpapiere

Beitrag von Fritjof » Mi Okt 27, 2010 11:38

Hallo Melita,

ich habe noch nie gehört, dass eine Wertpapierorder nicht durchgegangen wäre, denn wenn man diese mit seinen Geheimzahlen bestätigt und das abschickt, dann sind die in der Regel auch durch. Man bekommt auch immer eine Bestätigung in der das steht, was man gerade versandt hat. Natürlich kann man nie nie sagen, aber ich denke, dass die Möglichkeit so gering ist, dass sie dich bestimmt niemals treffen wird.

Grüße

Fritjof

Michael Blomberg

Beitrag von Michael Blomberg » Do Apr 21, 2011 14:40

Wertpapiere werden auch Wertschrift bezeichnet. Darunter versteht man eine Urkunde die das private Recht verbrieft, dass die Rechtsansprüche aus dieser nur gegenüber dem Schuldner anerkannt werden kann, wenn man dieses Wertpapier beim Schuldner vorlegt. Diese Urkunde dient als Nachweis des Rechts. Das verbriefte Recht kann ohne in den Besitz der Urkunde zu sein, nicht in Anspruch genommen werden.
Wertpapiere sind also Schriftstücke die einen Geld- oder Vermögenswert verbriefen. Es gibt verschiedenen Arten von Wertpapieren. Wertpapiere unterliegen auch der Handelbarkeit. Verkauf, Anschaffung, Verwahrung oder Verwaltung von Wertpapieren für dritte gehört zu den erlaubnispflichtigen Bankgeschäften. Diese Handelbarkeit, vor allem die Börsenfähigkeit benötigen das Maximalmaß an Verkehrsfähigkeit. Genau aus diesem Grund sind Inhaberpapiere die verkehrsfähigsten der gesamten Wertpapierarten und somit für den Börsenhandel prädestiniert. Wenn ein Orderpapier, wie die Namensaktie an der Börse gehandelt wird, muss diese ein Blankoindossament besitzen. Börsentechnisch sind Namensaktien lieferbar sobald und vor allem ausschließlich, ihre letzte Übertragung über ein Blankoindossament ausgedrückt wurde. Ist eine Namensaktie nur mit der Genehmigung der Gesellschaft übertragen worden, ist diese ebenfalls lieferbar sobald ihre letzte Übertragung, wiederum ausschließlich nur diese, durch einen Blankozession erfolgt. Zudem aber auch wenn der Aktie ein Blankoumschreibungsantrag vom Verkäufer beiliegt.
Alle Wertpapiere unterliegen gemeinsam der Verbriefung des privaten Rechts. Hierbei werden alle Rechte des Aktionärs an der Aktiengesellschaft festgelegt.
Gehen Wertpapiere verloren, verliert man jedoch nicht das verbriefte Recht. Eine Kraftloserklärung ersetzt nämlich das verlorene Wertpapier.
Börsenfähige Wertpapiere bestehen im Normallfall aus dem Mantel, dem bogen und dem Erneuerungsschein. Der Mantel ist die Haupturkunde. Hier ist das Gläubiger- oder teilhaberrecht niedergeschrieben. Der Bogen verbrieft das Ertragsrecht und der Erneuerungsschein dient zur neuen Ausstellung eines Bogens.

Michael Blomberg, Freising

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