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Verwandtendarlehen

Verfasst: Mo Aug 06, 2007 16:44
von Ricko
Hi zusammen,

wie sieht das bei euch so aus, würdet ihr ein Verwandtendarlehen annehmen oder eher die Finger vom Geld der Familie lassen?

Bye,

Ricko

Verwandtendarlehen

Verfasst: Mo Aug 06, 2007 18:27
von Gitta H.
Hallo Ricko,

wenn du ein Verwandtendarlehen annimmst, wo eigentlich nichts dagegen spricht, dann solltest du aber darauf achten, dass man da genauso vorgeht, alsob es von einer Bank wäre und man auch einen Vertrag aufsetzt. Man hat es schon sehr oft miterlebt, auch wenn es in vielen Fällen nur im Fernsehen gewesen ist, dass sich wegen solchen Krediten die Familien zerstritten haben, und da ging es teilweise schon um nur sehr kleine Beträge.

Gruß,

Gitta

Wie sollten Verwandtendarlehen ablaufen?

Verfasst: Mo Sep 20, 2010 14:51
von Gast
Hi,

ich habe oft gehört, dass es große Probleme bei Verwandtendarlehen gibt, wie sollten diese richtig ablaufen, was muss man beachten?

Bye,

Alwina

Darlehen unter Verwandten

Verfasst: Mo Sep 20, 2010 14:51
von B. Gessler, Mainaschaff
Hallo Alwina,

bei Verwandtendarlehen ist immer das größte Problem, dass man keinen Vertrag macht und das Geld mit gutem Vertrauen einfach so überweist. Was leider sehr häufig passiert, dass es zu einem Streit kommt und wenn man dann noch einen Kredit hat, dann wird es sehr schwer, wieder an sein Geld zu kommen. Auch wenn es komisch klingt, dass man in der Familie einen Vertrag machen sollte, aber viele wären jetzt dafür froh gewesen.

B. Gessler, Mainaschaff

Darlehen Verwandte

Verfasst: Fr Apr 22, 2011 12:15
von J. Niehaus, Kraichtal
Verwandtendarlehen können sowohl bei einer Unternehmensfinanzierung als auch im Rahmen von Privatinvestitionen hilfreich sein.
Ein ganz entscheidender Punkt für den Kreditnehmer ist, daß im Regelfalle keine bzw. deutlich geringere Anforderungen bezüglich seiner Bonität und der Gewährung von Sicherheiten gestellt werden. Ein Vorteil sowohl für den Darlehensgeber als auch den Darlehensnehmer stellen prinzipiell die besseren Zinsbedingungen dar, die gegenüber einem klassichen Bankdarlehen oder einer Spareinlage zu erwarten sind, da weder eine Bankmarge noch Sicherheitszuschläge befriedigt werden müssen.
Insbesondere für die steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen ist ein entscheidendes Kriterium, daß der Vertrag so gestaltet ist und auch abgewickelt wird wie unter fremden Dritten üblich. Das beinhaltet beispielsweise eindeutige Abmachungen über die Darlehenshöhe, den Zinssatz sowie über die Modalitäten der Rückzahlung. Weiterhin werden die laufende Einhaltung der vereinbarten Zins- und Tilgungsraten erwartet. Geschieht dies nicht, und wird ein solches Fehlverhalten vom Darlehensgeber nicht moniert, so kann die Finanzverwaltung dem Darlehen die steuerliche Anerkennung verweigern, so daß zum Beispiel ein betrieblicher Abzug der Darlehenszinsen nicht mehr möglich ist.

J. Niehaus, Kraichtal