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Kraftfahrzeug Pfandhaus

Verfasst: Di Nov 16, 2010 11:36
von Andrea Weigl, Burgsalach
Hi,

wenn ich mit meinem Kraftfahrzeug ins Pfandhaus komme, was passiert da genau mit meinem Auto danach?

Bye,

Andrea Weigl, Burgsalach

Pfandhaus für Kraftfahrzeuge

Verfasst: Di Nov 16, 2010 11:36
von Aliye
Hi,

das Kraftfahrzeug wird als erstes mal in einer Garage zwischengelagert und der Brief, den du ins Pfandhaus geben musstest wird eingeschlossen. Dann wird dir das Geld für dein Auto ausgezahlt, was ungefähr die Hälfte vom Verkehrswert ist. Wenn du dann nach einer gewissen Zeit dein Auto nicht wieder abholst und das Geld an den Pfandleiher zurück zahlst, dann wird es zur Versteigerung frei gegeben.

Aliye

Pfandleihhäuser für Kraftfahrzeuge

Verfasst: Di Nov 16, 2010 11:37
von Christian Hamm
Hi,

ich plane mein Kraftfahrzeug ins Pfandhaus zu geben, was bekommt man da und wie geht dass dann ab, wie funktioniert das?

Bye,

Christian Hamm

Pfandhaus Kraftfahrzeug

Verfasst: Di Nov 16, 2010 11:37
von Inge Kübler, Frankenthal
Hallo Christian,

wenn du dein Kraftfahrzeug ins Pfandhaus gibst, dann bekommst du in etwa die Hälfte von dem was dein Auto wert ist, denn die Pfandhäuser wollen sich eine Sicherheit geben, wenn sie doch mal das Auto versteigern müssen, dass es in der Zwischenzeit nicht so viel an Wert verliert und dass man in dieser Zeit auch das Auto gut verkaufen kann, denn oft ist ein Auto dann nicht gefragt und geht ganz billig weg.

Inge Kübler, Frankenthal

Verfasst: Di Nov 16, 2010 11:37
von Björn G., Sibbesse
Hallo alle!

Jeder Mensch kann mal in die Lage kommen, dass er kurzfristig eine größere Menge Geld braucht, um eine kurze Zeit zu überbrücken. Manchmal hat man die Möglichkeit, sein Auto in ein Kraftfahrzeug Pfandhaus zu bringen.

Um sein Kraftfahrzeug im Pfandhaus zu beleihen, braucht man seinen Ausweis, die Fahrzeugpapiere, sämtliche Fahrzeugschlüssel und das Kraftfahrzeug. Das Kraftfahrzeug bleibt beim Pfandleiher, wird hier eingeschlossen und versichert, damit keine Schäden an dem Kraftfahrzeug entstehen können. Bei Vertragsabschluß wird die Pfandsumme ausgezahlt, und man bekommt einen Pfandschein ausgehändigt. Hierdrauf steht, bis wann das Kraftfahrzeug ausgelöst werden muß, wie hoch die Pfandsumme zuzüglich Gebühren und Zinsen ist, die am Ende zurückgezahlt werden muß. Eine Verkürzung oder Verlängerung der Laufzeit ist meistens möglich. Zum Verlängern sollte man sich beim Pfandleiher melden. Eine Abholung des Kraftfahrzeugs ohne Pfandschein ist nicht möglich. Verfällt die Laufzeit ohne das die Pfandsumme zurückgebracht wurde und ohne dass sich jemand gemeldet hat, hat der Pfandleiher die Möglichkeit das Kraftfahrzeug zu veräußern.

Grüße

Björn G., Sibbesse