Hey Leute,
wie ist das mit einer Räumung nach einer Zwangsversteigerung, gibt es da ein Datum bis was das geschehen muss oder wie ist das?
Bye,
Wolfhard
Räumung Nach Zwangsversteigerung
Räumung Nach Zwangsversteigerung
Hallo Wolfhard,
normalerweise bekommt man ein Datum bis wann nach einer Zwangsversteigerung eine Räumung geschehen sein muss. Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, dann muss man gerichtlich vorgehen, dass man dann eine Zwangsräumung machen lässt. Was aber immer der Nachteil von so einer Zwangsräumung ist, dass dann die ganzen Kosten auf dem Eigentümer sitzen bleiben und er das alles finanzieren muss denn sehen wird er es nicht mehr.
Gruß,
Balthasar
normalerweise bekommt man ein Datum bis wann nach einer Zwangsversteigerung eine Räumung geschehen sein muss. Wenn dieser Termin nicht eingehalten wird, dann muss man gerichtlich vorgehen, dass man dann eine Zwangsräumung machen lässt. Was aber immer der Nachteil von so einer Zwangsräumung ist, dass dann die ganzen Kosten auf dem Eigentümer sitzen bleiben und er das alles finanzieren muss denn sehen wird er es nicht mehr.
Gruß,
Balthasar
Wie ist das mit einer Räumung nach einer Zwangsversteigerung
Hi zusammen,
wie ist das nach eine Zwangsversteigerung, wer ist da für die Räumung zuständig, auf wenn fällt denn die ganze Arbeit zurück?
Bye,
Gabriela
wie ist das nach eine Zwangsversteigerung, wer ist da für die Räumung zuständig, auf wenn fällt denn die ganze Arbeit zurück?
Bye,
Gabriela
Zwangsversteigerungen Räumung
Hallo Gabriela,
wenn du bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung kaufst, dann kaufst du die Wohnung so wie sie in dem Moment ist. Wenn da eine Räumung nötig sein sollte, dann muss der Käufer in den meisten Fällen diese Kosten auch tragen. Die Kosten können da aber sehr hoch sein und deshalb sollte man sich da vorher absichern und ausmachen, dass der Verkäufer das noch mit der Räumung macht, aber bei einer Zwangsversteigerung ist meist sowieso alles schon zu spät.
Gruß
E. Rasche, Ohlstadt
wenn du bei einer Zwangsversteigerung eine Wohnung kaufst, dann kaufst du die Wohnung so wie sie in dem Moment ist. Wenn da eine Räumung nötig sein sollte, dann muss der Käufer in den meisten Fällen diese Kosten auch tragen. Die Kosten können da aber sehr hoch sein und deshalb sollte man sich da vorher absichern und ausmachen, dass der Verkäufer das noch mit der Räumung macht, aber bei einer Zwangsversteigerung ist meist sowieso alles schon zu spät.
Gruß
E. Rasche, Ohlstadt
Hallo,
meine Eltern haben folgendes Problem ! ! ! Mein Vater hat bei einer Zwangsversteigerung ein Haus gekauft für günstige 76 000 Euro. Der Verkehrswert des Hauses, wurde laut Gutachter auf 201 000 Euro taxiert. Nun ergibt sich folgende Problematik : Das ganze ist nun schon über 2 Monate her und der bisherige Besitzer weigert sich trotz des Verkaufes auszuziehen . Wie soll nun vorgegangen werden ? Welche Unkosten kommen auf meinen Vater zu und was muss alles beachtet werden. Kann mir hier jemand eine genaue Auskunft geben. Ich wäre hierfür danbar.
Und wenn es euch möglich sein sollte würde ich euch auch um folgende Auskunft bitten : Welche gerichtliche Wege müssen hier eingeschlagen werden und wie hoch sind die hier anfallenden Kosten. Und wie lange dauert die Bearbeitungszeit eines solchen Antrages und in wie fern muss ein Rechtsanwalt hierfür beauftragt werden und was kostet dieser? Ich weiß es sind sehr viele Fragen auf einmal aber ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank
Anja
meine Eltern haben folgendes Problem ! ! ! Mein Vater hat bei einer Zwangsversteigerung ein Haus gekauft für günstige 76 000 Euro. Der Verkehrswert des Hauses, wurde laut Gutachter auf 201 000 Euro taxiert. Nun ergibt sich folgende Problematik : Das ganze ist nun schon über 2 Monate her und der bisherige Besitzer weigert sich trotz des Verkaufes auszuziehen . Wie soll nun vorgegangen werden ? Welche Unkosten kommen auf meinen Vater zu und was muss alles beachtet werden. Kann mir hier jemand eine genaue Auskunft geben. Ich wäre hierfür danbar.
Und wenn es euch möglich sein sollte würde ich euch auch um folgende Auskunft bitten : Welche gerichtliche Wege müssen hier eingeschlagen werden und wie hoch sind die hier anfallenden Kosten. Und wie lange dauert die Bearbeitungszeit eines solchen Antrages und in wie fern muss ein Rechtsanwalt hierfür beauftragt werden und was kostet dieser? Ich weiß es sind sehr viele Fragen auf einmal aber ich würde mich sehr über eine Antwort freuen. Vielen Dank
Anja
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- Registriert:Di Apr 10, 2007 22:18
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Re: Räumung Nach Zwangsversteigerung
Mit Zuschlag in der Zwangsversteigerung ist man nicht mehr Eigentümer und hat keine rechtliche Grundlage in dem Haus zu wohnen.Wolfhard J. hat geschrieben:Hey Leute,
wie ist das mit einer Räumung nach einer Zwangsversteigerung, gibt es da ein Datum bis was das geschehen muss oder wie ist das?
Bye,
Wolfhard
Der Ersteher kann mit einer vollstreckbaren Ausfertigung des Zuschalgsbeschlusses also sofort, ohne Einhaltung einer Frist die Zwangsräumung beantragen.
Danach gilt dann nur noch die Frist des § 180 GVGA, wonach zwischen der Ankündigung der Zwangsräumung durch den GVZ und dem Räumungstermin mindestens 3 Wochen liegen müssen.
Grüße.
Ihre
Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe
Ihre
Schuldnerakuthilfe/Immobilienakuthilfe