Zinsfreibetrag

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F. Stanislaus
Zinsfreibetrag

Beitrag von F. Stanislaus » Mo Sep 03, 2007 8:21

Hi,

wie hoch ist denn der Zinsfreibetrag den man bekommt, zählt das dann auch pro Konto oder pro Bank?

Gruß,

Stanislaus

Randolf Q.

Zinsfreibetrag

Beitrag von Randolf Q. » Mo Sep 03, 2007 10:23

Hallo Stanislaus,

den Zinsfreibetrag den du hast, der zählt nicht pro Bank oder Konto, der zählt pro Person, mehr gibt es da nicht. Du hast 751 Euro plus 50 Werbungskosten. So kann man im Jahr 801 Euro freistellen lasse. Wenn du verheiratet bist, dann könnt ihr es sowieso zusammen nehmen. Was ich auch gut finde, ein Kind hat das auch ab der Geburt und dann einfach auf das Kind ein Sparbuch aufmachen und dann darüber die Zinsen laufen lassen.

Bye,

Randolf

Gast

Wie ist das mit dem Zinsfreibetrag?

Beitrag von Gast » Mi Okt 13, 2010 23:18

Hi,

wie ist denn das mit dem Zinsfreibetrag, muss ich den beim Finanzamt einreichen, damit ich diesen bekommen kann und wie hoch ist der eigentlich?

Bye,

Ludwiga

Sunhild

Beitrag von Sunhild » Mi Okt 13, 2010 23:18

Hallo Ludwiga,

den Zinsfreibetrag hat jeder Mensch automatisch. Dieser liegt bei 750 Euro und 50 Euro Werbungskostenpauschale. Wenn du verheiratet bist und zusammen veranlagt, dann kann man das doppelte haben. Beim Finanzamt muss man da nichts einreichen. Wenn du ein Konto auf machst, dann kannst du den bei der Bank schon einreichen. Dadurch dass den jeder Mensch hat, lohnt es sich auch bei mehr Vermögen einen Teil auf die Kinder zu schreiben.

Gruß,

Sunhild

Bernhard Biebl, Dillingen

Freibetrag Zinsen

Beitrag von Bernhard Biebl, Dillingen » So Apr 24, 2011 12:19

Ich hatte heute ein kurzes Gespräch mit meiner Bank, weil ich ein Konto eröffnen will. Mein Bankberater hat oftmals den Begriff Zinsfreibetrag mit der Verbindung von Steuern verwendet. Nun frage ich mich, was ist der Zinsfreibetrag?

Der Zinsfreibetrag wird in der Fachsprache und im Gesetz Sparerfreibetrag genannt und bezeichnet die Höhe des Kapitalvermögens das steuerfrei ist. So müssen bei Gewinnen durch Aktien Abgeltungssteuern, bei Gewinnen durch Währungen eine Spekulationssteuer gezahlt werden, allerdings musst du auch bei Dividendenzahlungen und von Zinsen Steuern zahlen, das ist dann der Fall, wenn diese über 801 Euro bei Alleinstehenden und 1602 Euro bei Ehepartnern sind (Stand: 2011). Sind die Zinsen unter 801 Euro bzw. unter 1602 Euro gelten diese Kapitaleinnahmen als nicht zu versteuerbar, dann musst du einen Freistellungsauftrag stellen.
Durch diesen Freistellungsauftrag werden dir die Steuerabzüge von der Bank nicht abgezogen. Stellst du keinen Freistellungsauftrag, dann werden dir die Steuern abgezogen, allerdings kannst du diese mit der Einkommenssteuererklärung wieder erhalten.


Bernhard Biebl, Dillingen

Nicole Scates

Beitrag von Nicole Scates » Do Jun 06, 2013 7:19

Wie hoch ist der Zinsfreibetrag, wenn man verheiratet ist? Doppelt so hoch wie bei Singles?

Nicole Scates

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