Freistellungsauftrag Kapitalerträge

Hypothekenzinsen, Billigzins, Darlehnszinsen...
Antworten
Smartie
Freistellungsauftrag Kapitalerträge

Beitrag von Smartie » Fr Feb 16, 2007 14:04

Hi,

wenn ich diesen Freistellungsauftrag für Kaptialerträge habe, wie ist das mit dem Rückwirkend ausfüllen, ist das auch möglich?

Bye,

Smartie

Nelly

Freistellungsauftrag Kapitalerträge

Beitrag von Nelly » Fr Feb 16, 2007 14:04

Hallo Smartie,

den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge kanns du nur insofern Rückwirkend ausfüllen, für die Zeit, wo do noch keine Zinsabrechnung bekommen hast. Das heisst, wenn du im Mai ausfüllst, dann geht das nur Rückwirkdent zum ersten vierten und die Steuern die dir schon abgebucht worden sind, die kannst du dir dann mit der Einkommensteuererklärung am Jahresende beim Finanzamt wieder holen, aber im Jahr geht das ganze dann nicht mehr.

Cu,

Nelly

verschobene Beiträge

Freistellungsauftrag Kapitalerträge rückwirkend

Beitrag von verschobene Beiträge » Di Aug 24, 2010 17:11

Mo Jul 02, 2007 13:03 Titel: Gibt es den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei jeder Bank? Hi beisammen,
den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gibt es bei jeder Bank oder kann man den nur bei einer Bank ausfüllen?
Bye,
Odilo


Mo Jul 02, 2007 14:39 Titel: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Hallo Odilo,
wenn du den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bei den Banken brauchst, dann wirst du das bei jeder Bank bekommen, denn jede Bank die dir Zinsen gutschreibt muss diesen dir auch anbieten. Du hast einen Betrag von 801 Euro frei. Du hast die Möglichkeit einen vollen bei einer Bank zu haben, oder was du auch machen kannst, dass du den Berag auf mehere Banken verteilst, das musst du aber unter Kontorolle haben und nicht verpeilen.
Gürer
PS: Wie lange kann Freistellungsauftrag rückwirkend geändert werden ?

Mi März 28, 2007 17:59 Titel: Was bringt ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?
Hi,
was bringt denn so ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, warum wollen immer die Banken, dass man das Formular ausfüllt, wenn man eine Anlage macht?
Bye,
Erich


Mi März 28, 2007 17:59 Titel: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Hallo Erich,
Freistellungsauftrag für Kapitalerträge ist sehr wichtig. Immer wenn die Banken dir Zinsen auszahen und du den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge nicht ausgefüllt hast, dann wird die die Zinsabschlagsteuer abgezogen, was 30% plus den Soli ausmacht. Wenn du dann im deienm Freien bereich bist, dann musst du immer warten, bis du deine Jahreserklärung gemacht hast, damit du das Geld vom Finanzamt wieder bekommst.
Eitel

Mo Mai 21, 2007 14:46 Titel: Muss man den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge immer ändern?
Hi zusammen,
muss man den den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge auch dann ändern, wenn man das Konto gekündigt hat und nicht mehr braucht?
Bye,
Isabella


Mo Mai 21, 2007 16:18 Titel: Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Hallo Isabella,
der Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bleibt auch bei einer Kontokündigung bestehen, bis das Jahr zu ende ist. Wenn du den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge auch dann für ein neues Konto brauchst, dann muss du den alten so weit mindern, dass du den Zins einträgst, der dort eingerechnet worden ist. Wenn du das nicht machst, dann kann es sein, dass du den für dieses Jahr übersteigst und somit Steuerhinterzug begehst.
Herwig

Di Aug 28, 2007 12:17 Titel: Was wenn ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge überschritten wurde?
Hi,
was ist wenn man bei verschiedenen Banken einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gemacht hat und dieser dann überschritten wurde und man es nicht gemerkt hat, was passiert dann?
Bye,
Ayfer


Di Aug 28, 2007 14:20
Hallo Ayfer,
das was du gemacht hat, dass würde ich nicht zu locker sehen. Wenn man den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge macht, dann muss man sehr genau aufpassen, dass man sich nicht zuviel einträgt, denn das ist schon der erste Weg zum Steuerhinterzug. Es ist so, wenn sie es nicht merken, dann wird auch nichst geschehen. Wenn du aber Angst hast, dass sie es merken können, dann kannst du beim Finanzamt auch ne Selbstanzeige machen. Ich weiss nicht was ich tun würde?
Bye,
Benno

Mo Apr 23, 2007 15:18 Titel: Wo bekomme ich einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge?
Hi zusammen,
wo kann ich denn einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bekommen, gibt es diesen beim Finanzamt zu holen?
Bye,
Luba

Mo Apr 23, 2007 16:53
Hallo Luba,
den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge bekommst du bei der Bank. Das ist nur ein Zettel auf dem du drauf schreien musst, wie hoch dieser sein soll, den du da einträgst. Du musst nur aufpassen, dass wenn du bei mehrern Banken bist, dass du nicht über die Grenze kommst, denn wenn du das machen solltest und mehr Zinsen einbehältst als du darst, dann wäre das theoretisch Steuerhinterzug und das kann ich keinem raten.
Kriemhild

Do Nov 16, 2006 2:32 Titel: Freistellungsauftrag für Zinserträge
Hi,
wie ist das denn mit dem Freistellungsauftrag für Zinserträge, da kann man doch mehr machen als man hat, das kann doch die Bank nicht nachprüfen?
Bye,
Xanadu


Do Nov 16, 2006 2:32 Titel: Freistellungsauftrag für Zinserträge
Hi,
wenn man nur bei einer Bank seine Konten hat, dann kann die Bank den Freistellungsauftrag der Zinserträge schon nachprüfen. Wenn man sich auf mehrer Banken verteilt hat, dann wissen die Banken voneinander nichts. Es ist aber so, dass es Steuerhinterzug ist, wenn man zuviel ansetzt, als man darf. Vorallem wenn man über den Freibetrag kommt, dann hat man auf jeden Fall Steuern hinterzogen. Ich würde das nicht machen, da das immer eine der schwersten Strafen sind, die man in deutschland bekommen kann.
Nils


Sa Sep 01, 2007 14:33 Titel: Wie oft kann man den Freistellungsauftrag für Zinserträge ändern? Hi,
wenn man den Freistellungsauftrag für Zinserträge ändern möchte, wie oft und wann kann man das immer bei den Banken machen?
Bye,
Götz


Sa Sep 01, 2007 16:22 Titel: Freistellungsauftrag für Zinserträge

Hallo Götz,
wenn du eine Änderung beim Freistellungsauftrag für Zinserträge machen willst, dann kannst du das immer machen wenn du Lust hast. Wenn du du das jede Woche machen willst, dann kannst du das auch machen. Du musst nur beachten, dass der nicht sofort greift, denn einige Banken brauchen ne gewisse Bearbeitungszeit, oftmals eine ganze Woche und wenn du zu knapp dran bist, dann greift das erst bei der nächsten Zinsabrechnung.
Gruß,
Elmar


Mo Mai 28, 2007 13:48 Titel: Ich habe den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen Hi,
ich habe den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge vergessen zur Bank zu schicken kann ich das immer noch machen?
Bye,
Beate

Mo Mai 28, 2007 15:50 Titel: Freistellungsauftrag Kapitalerträge
Hallo beate,
du kannst den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge immer zur Bank schicken wann du willst, du musst nur darauf achten, dass der vor den Zinsauszahlungen immer bearbeitet wird, denn wenn das nicht geschieht, dann kann man das nicht rückgängig machen und du bekommst das Geld erst mit der Einkommensteuer zurück. Schau, dass du immer die zinsen im Auge hast und du nicht das Geld verschenkst, denn das sind auch Zinsen.
Adil

Mi Jul 25, 2007 12:10 Titel: Wie ist der Freistellungsauftrag für Katpitalerträge nutzbar?
Hi,
wie kann man den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge nutzen, wie hoch ist der und wer bekommt den dann alles?
Bye,
Nuri

Do Jul 26, 2007 10:10 Titel:
Kann man jeder Bank den vollen Betrag des Freistellungsauftrages erteilen
mfg
Rübe

Volker Eben, Aichach

Kapitalerträge Freistellungsaufträge

Beitrag von Volker Eben, Aichach » Di Aug 24, 2010 17:12

Hallo Nuri,

wenn man den Freistellungsauftrag für die Kapitalertrege nutzen will, dann hat man pro Peron eine Höhe von 801 Euro. Wenn man verheiratet ist und keine Gütertrennung hat, dann kann man auch den vom Partner mit nutzen. Das Gute ist ist auch, das den Freibetrag jeder hat und das ist egal welches Alter, den hat jeder von Geburt an. Was man auch machen kann, dass die Eltern den Freibetrag der Kinder nutzen und auf deren Namen anlegen.

Schönen Tag noch

Volker Eben, Aichach

Stefan Eckhoff, Marburg

Beitrag von Stefan Eckhoff, Marburg » Mo Jun 03, 2013 20:41

Ist ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge rückwirkend möglich?
Wenn ja, für wie viele Jahre kann man das machen?

Danke!

Gruß
Stefan Eckhoff, Marburg

Antworten