Fonds Vermögenswirksame Leistungen
Verfasst: Do Mär 08, 2007 11:34
So funktionieren Vermögenswirksame Leistungen (VL)
VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Bis zu 40 EUR werden monatlich direkt vom Arbeitgeber in eine nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und Aktienfonds, auch Dachfonds.
Bis zu folgenden Einkommensgrenzen erhalten Sie vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Ledige nicht mehr als 17.900 EUR,
Verheiratete nicht mehr als 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Wichtig: Insbesondere bei verheirateten mit Kindern kann aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können, das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich höher sein.
Es gilt eine Mindestanlagedauer von 7 Jahren (davon 6 Jahre lang einzahlen, 1 Jahr ruhen lassen). Die Frist beginnt jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Zwei mögliche Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen
Bei Einzahlung Ihrer VL in einen Bausparvertrag gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 EUR jährlich.
Beispiel: 9% auf max. 470 = 42,30 € Prämie / Jahr
Bei Einzahlung Ihrer VL in Aktienfonds gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 18 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 EUR jährlich.
Beispiel: 18% auf max. 400 = 72,00 € Prämie / Jahr
Hier gibt es also fast das Doppelte an Prämie !
Kleine Entscheidungshilfe
Bevor Sie Ihre VL in einen Bausparvertrag investieren, sollten Sie Ihren Anspruch auf staatliche Wohnungsbauprämie klären!
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf jährliche Sparleistungen von
- bis zu 512,- € bei Ledigen und
- bis zu 1.024,- € bei Verheirateten.
Anspruch haben Personen ab 16 Jahren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen
- bei Ledigen unter 25.600,- € und
- bei Verheirateten unter 51.200,- € liegt.
Auch hier kann in Abhängigkeit von Familienstand und steuerlichen Freibeträgen das tatsächliche Bruttoeinkommen individuell höher sein.
Wenn Sie also Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben und nicht darauf verzichten wollen, können Sie gern in einen Bausparvertrag investieren.
Für Ihre VL empfehlen sich aber andere, weit lukrativere, Anlageformen wie z.B. VL-Investmentdepots!
Dort sind erheblich höhere Verzinsungen zu erwarten.
mit freundl. Empfehlung
(c) 03/2007 - Dipl.-Ing. H.Berger
VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Bis zu 40 EUR werden monatlich direkt vom Arbeitgeber in eine nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und Aktienfonds, auch Dachfonds.
Bis zu folgenden Einkommensgrenzen erhalten Sie vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Ledige nicht mehr als 17.900 EUR,
Verheiratete nicht mehr als 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Wichtig: Insbesondere bei verheirateten mit Kindern kann aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können, das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich höher sein.
Es gilt eine Mindestanlagedauer von 7 Jahren (davon 6 Jahre lang einzahlen, 1 Jahr ruhen lassen). Die Frist beginnt jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.
Zwei mögliche Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen
Bei Einzahlung Ihrer VL in einen Bausparvertrag gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 EUR jährlich.
Beispiel: 9% auf max. 470 = 42,30 € Prämie / Jahr
Bei Einzahlung Ihrer VL in Aktienfonds gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 18 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 EUR jährlich.
Beispiel: 18% auf max. 400 = 72,00 € Prämie / Jahr
Hier gibt es also fast das Doppelte an Prämie !
Kleine Entscheidungshilfe
Bevor Sie Ihre VL in einen Bausparvertrag investieren, sollten Sie Ihren Anspruch auf staatliche Wohnungsbauprämie klären!
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf jährliche Sparleistungen von
- bis zu 512,- € bei Ledigen und
- bis zu 1.024,- € bei Verheirateten.
Anspruch haben Personen ab 16 Jahren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen
- bei Ledigen unter 25.600,- € und
- bei Verheirateten unter 51.200,- € liegt.
Auch hier kann in Abhängigkeit von Familienstand und steuerlichen Freibeträgen das tatsächliche Bruttoeinkommen individuell höher sein.
Wenn Sie also Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben und nicht darauf verzichten wollen, können Sie gern in einen Bausparvertrag investieren.
Für Ihre VL empfehlen sich aber andere, weit lukrativere, Anlageformen wie z.B. VL-Investmentdepots!
Dort sind erheblich höhere Verzinsungen zu erwarten.
mit freundl. Empfehlung
(c) 03/2007 - Dipl.-Ing. H.Berger