Bauförderung
Verfasst: Mi Feb 04, 2009 23:38
Hallo zusammen,
letzte Jahr im August habe ich zu den damaligen (in etwa doppelt so hohen Konditionen als heute) über meine Finanzierungsbank zwei Darlehensanträge bei der KfW (KfW Programme Nr. 130, 143) gestellt. Nun hat sich herausgestellt, als wir kürzlich die KfW-Mittel über die Finanzierungsbank abrufen wollten, dass die Darlehensverträge dort nicht vorlägen, was wir uns nicht erklären können. Bis auf die KfW Darlehen lagen alle anderen Verträge vor. Sei's drum, die Konditionen sind heute eh viel besser als damals, dachten wir.
Eine Anfrage bei meiner Finazierungsbank, ob es denn möglich sei, unter den heutigen Konditionen ein neues KfW-Darlehen zu beantragen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Anträge noch ihre Gültigkeit hätten und uns eine Zwitschrift zugeschickt werden würde, mit der Bitte, diese umgehend unterschrieben zurückzuschicken, damit die Mittel fließen können.
Ferner erhielten wir den Hinweis, sollten wir den Antrag im Nachhinein ablehnen, dies schriftlich zu erfolgen habe und wir dann für 6 Monate bei der KfW gesperrt seien. Erst nach Ablauf dieser Frist könnten wir erneut einen Darlehens-Antrag bei der KfW stellen. Die Sanierungsmaßnahmen dürften nicht begonnen werden vor erneuter Antragsstellung.
Das kommt uns seltsam vor, zumal in den KfW-Verträgen/-Anträgen eine Frist erwähnt wird, bis zu deren Ende sich die KfW an die Konditionen bindet. Reagiert man bis dahin nicht, also nimmt man das Angebot nicht an, verfällt doch das Angebot, oder? Wie kann es sein, dass die Bank dann sagt, wir müssten den alten, bzgl. der Zinskonditionen doppelt so teuren Vertrag unterschreiben, anstatt uns einen neuen Vertrag zu aktuellen, deutlich günstigeren Konditionen anzubieten?
Wie ist die Rechtslage? Kommen wir an die günstigen Konditionen ran, auch ohne 6-monatige Sperrfrist? Oder müssen wir, wie unsrer Bank sagt, den ursprünglichen Antrag (zu alten Konditionen) vom letzten August akzeptieren?
Vielen Dank für jede Antwort.
letzte Jahr im August habe ich zu den damaligen (in etwa doppelt so hohen Konditionen als heute) über meine Finanzierungsbank zwei Darlehensanträge bei der KfW (KfW Programme Nr. 130, 143) gestellt. Nun hat sich herausgestellt, als wir kürzlich die KfW-Mittel über die Finanzierungsbank abrufen wollten, dass die Darlehensverträge dort nicht vorlägen, was wir uns nicht erklären können. Bis auf die KfW Darlehen lagen alle anderen Verträge vor. Sei's drum, die Konditionen sind heute eh viel besser als damals, dachten wir.
Eine Anfrage bei meiner Finazierungsbank, ob es denn möglich sei, unter den heutigen Konditionen ein neues KfW-Darlehen zu beantragen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Anträge noch ihre Gültigkeit hätten und uns eine Zwitschrift zugeschickt werden würde, mit der Bitte, diese umgehend unterschrieben zurückzuschicken, damit die Mittel fließen können.
Ferner erhielten wir den Hinweis, sollten wir den Antrag im Nachhinein ablehnen, dies schriftlich zu erfolgen habe und wir dann für 6 Monate bei der KfW gesperrt seien. Erst nach Ablauf dieser Frist könnten wir erneut einen Darlehens-Antrag bei der KfW stellen. Die Sanierungsmaßnahmen dürften nicht begonnen werden vor erneuter Antragsstellung.
Das kommt uns seltsam vor, zumal in den KfW-Verträgen/-Anträgen eine Frist erwähnt wird, bis zu deren Ende sich die KfW an die Konditionen bindet. Reagiert man bis dahin nicht, also nimmt man das Angebot nicht an, verfällt doch das Angebot, oder? Wie kann es sein, dass die Bank dann sagt, wir müssten den alten, bzgl. der Zinskonditionen doppelt so teuren Vertrag unterschreiben, anstatt uns einen neuen Vertrag zu aktuellen, deutlich günstigeren Konditionen anzubieten?
Wie ist die Rechtslage? Kommen wir an die günstigen Konditionen ran, auch ohne 6-monatige Sperrfrist? Oder müssen wir, wie unsrer Bank sagt, den ursprünglichen Antrag (zu alten Konditionen) vom letzten August akzeptieren?
Vielen Dank für jede Antwort.