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Sparbuch Recht

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 2:37
von Orhan
Hallo zusammen,

wenn jetzt jemand mein Sparbuch hat, hat er dann automatisch das Recht mit diesem mein Geld abzuheben, das ist ja total unsicher, wenn man eines zuhause hat?

Ciao

Orhan

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 2:38
von Bernhilde
Hallo Orhan.

Es ist so, dass man zum Abheen vom Sparbuch nur das buch selbst braucht, das Recht hat somit jeder, der dieses besitzt. Die Banken sind nich dazu verpflichtet, den Besitzer der Sparbuches nachzuprüfen. Es ist aber in der Regel schon so, dass man bei einer Abhebung immer den Perso vorzeigen muss. Ich habe bis jetzt noch keine Bank erlebt, bei der das nicht der Fall gewesen wäre, dass die den nicht hätten sehen wollen.

Bye,

Bernhilde

Verfasst: Mi Nov 17, 2010 2:38
von E. Brunner, Rhede
Hallo.

Ich hätte mal ein Problem und hoffe mir kann jemand helfen.
Ich habe ein Sparkonto auf meinen Namen in Thüringen zu laufen, wohne aber seit einem Jahr in Bayern (vorher Berlin).
Als ich das letzte mal an Geld wollte (in Thüringen) wurde mir gesagt, daß ich ohne aktuelle Kontoauszüge kein Geld abheben kann.
Die Frau hat nicht mit sich reden lassen und war auch nicht besonders freundlich.
Das komische ist nur daß ich dort einige Zeit vorher bei einer anderen Angestellten schonmal Geld abgehoben habe, ohne Kontoauszüge vorweisen zu müssen.

Also muss ich die Sparkasse dort telefonisch bitten, mir Kontoauszüge an meine neue Adresse in Bayern zu schicken.
Ich hoffe die machen das.
Dann müßte ich mit den Auszügen nach Thüringen und kann dann da Geld abheben.
Ist da irgendwie Onlinebanking-mäßig oder telefonisch oder schriftlich was zu machen daß ich nicht extra nach Thüringen fahren muss um mir Geld abzuholen?

Es ist doch echt komisch und ärgerlich, wenn man an sein eigenes Geld nicht rankommt.

E. Brunner, Rhede