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Finanzkauf Notebook

Verfasst: Di Nov 09, 2010 20:03
von Rebekka O., Kranenkamp
Hi beisammen,

würdet ihr euch über einen Finanzkauf ein Notebook besorgen, oder würdet ihr lieber dafür sparen, bis man es hat?

Bye,

Rebekka O., Kranenkamp

Verfasst: Di Nov 09, 2010 20:03
von Gast
Hallo Rebekka,

klar würde ich mir über einen Fianzkauf ein Notebook kaufen. Wenn ich weiss, dass ich es brauche und damit eventuell arbeiten muss, dann bleibt mir doch nichts anderes übrig, als dass man sich dann über einen Kredit eines kauft. Ich würde das machen und die ganze Welt macht sowas. Wenn dir das jemand asreden will, dann mach dir keine Gedanken und mache ruhig den Kredit. Ich habe das auch gemacht und das war ganz ok.

Cu,

Gottlieb

Verfasst: Di Nov 09, 2010 20:04
von Gast
Sa Jun 30, 2007 17:59 Titel: Wie funktioniert der Finanzkauf bei einem Notebook? Antworten mit Zitat
Hallo zusammen,
wie funktioniert so ein Finanzkauf bei einem Notebook, gibt es da bestimmte Konditionen die man hat oder ist das bei jedem unterschiedlich?
Bye,
Christa


Sa Jun 30, 2007 19:55 Titel: Finanzkauf Notebook Antworten mit Zitat
Hallo Christa
wenn du einen Finanzkauf machen willst, dann wird mit dir im Laden das Notebook individuell berechnet. Wenn du das Notebook kaufen willst, dann wird geschaut was du dir als Monatliche Rate leisten kannst. Das was die Läden anbieten, das sind Raten zwischen 12 und 36 Monaten, länger macht man bei einem Notebook in der Regel nicht, denn diese Geräte werden nicht so lange genutzt, dass sich so eine Finanzierung lohnen würde.
Joel

Sa Dez 02, 2006 2:11 Titel: Finanzkauf Notebook Antworten mit Zitat
Hi,
ich habe einen Finanzkauf bei einem Notebook gemacht, wie ist denn das jetzt mit meinem Gewerbe, was kann ich absetzen , bin 4/3 Rechner.
Gruß,
Finchen

Notebook Finanzkauf

Verfasst: Di Nov 09, 2010 20:04
von Ivonne34, München
Hallo Finchen.

Wenn du nach 4/3 ESTG gehst, dann kanns du das Notebook nicht abschreiben da du bei deinem Finanzkauf nur die Raten angeben kannst die du bezahlt hast. Die Beträge sind zu gering, dass die in die Abschreibung gehen würden. Wenn du den auf einmal bezahlst, dann bist du auch Abschreibungspflichtig, denn da ist dann der Betrag von dem was du bezahlt hast über den 410 Euro, die für eine AFA Pflicht sind.

MFG

Ivonne34, München