Fonds Vermögenswirksame Leistungen

Bauspartipps für die Sparfüchse
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afa-berger
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Fonds Vermögenswirksame Leistungen

Beitrag von afa-berger » Do Mär 08, 2007 11:34

So funktionieren Vermögenswirksame Leistungen (VL)
VL sind freiwillige Leistungen des Arbeitgebers. Bis zu 40 EUR werden monatlich direkt vom Arbeitgeber in eine nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz begünstigte Anlageform überwiesen. Zu diesen Anlageformen zählen Bausparverträge und Aktienfonds, auch Dachfonds.

Bis zu folgenden Einkommensgrenzen erhalten Sie vom Staat zusätzlich die Arbeitnehmer-Sparzulage:
Ledige nicht mehr als 17.900 EUR,
Verheiratete nicht mehr als 35.800 EUR zu versteuerndes Jahreseinkommen.
Wichtig: Insbesondere bei verheirateten mit Kindern kann aufgrund der Frei- und Pauschalbeträge, die sie in ihrer Steuererklärung geltend machen können, das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich höher sein.

Es gilt eine Mindestanlagedauer von 7 Jahren (davon 6 Jahre lang einzahlen, 1 Jahr ruhen lassen). Die Frist beginnt jeweils am 1. Januar des Kalenderjahres, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde.

Zwei mögliche Anlageformen für Vermögenswirksame Leistungen

Bei Einzahlung Ihrer VL in einen Bausparvertrag gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 9 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 470 EUR jährlich.
Beispiel: 9% auf max. 470 = 42,30 € Prämie / Jahr

Bei Einzahlung Ihrer VL in Aktienfonds gelten diese Werte:
Arbeitnehmer-Sparzulage: 18 %
staatlich geförderter Höchstbetrag: 400 EUR jährlich.
Beispiel: 18% auf max. 400 = 72,00 € Prämie / Jahr
Hier gibt es also fast das Doppelte an Prämie !

Kleine Entscheidungshilfe
Bevor Sie Ihre VL in einen Bausparvertrag investieren, sollten Sie Ihren Anspruch auf staatliche Wohnungsbauprämie klären!
Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % auf jährliche Sparleistungen von
- bis zu 512,- € bei Ledigen und
- bis zu 1.024,- € bei Verheirateten.

Anspruch haben Personen ab 16 Jahren, wenn das zu versteuernde Jahreseinkommen
- bei Ledigen unter 25.600,- € und
- bei Verheirateten unter 51.200,- € liegt.

Auch hier kann in Abhängigkeit von Familienstand und steuerlichen Freibeträgen das tatsächliche Bruttoeinkommen individuell höher sein.

Wenn Sie also Anspruch auf Wohnungsbauprämie haben und nicht darauf verzichten wollen, können Sie gern in einen Bausparvertrag investieren.
Für Ihre VL empfehlen sich aber andere, weit lukrativere, Anlageformen wie z.B. VL-Investmentdepots!

Dort sind erheblich höhere Verzinsungen zu erwarten.

mit freundl. Empfehlung
(c) 03/2007 - Dipl.-Ing. H.Berger
Wir finanzieren einfach (www.afa-berger.de): "Willst Du den Wert des Geldes kennen lernen, versuche, Dir welches zu borgen." B.Franklin

afa-berger
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Noch mal zur Erinnerung

Beitrag von afa-berger » Sa Apr 28, 2007 22:01

Was ich vom Bausparen halte, habe ich ja oben schon mal beschrieben. Für alle, die es immer noch nicht wahr haben wollen (...und das müssen ´ne Menge sein, sonst würde hier nicht soviel Lobhudelei zu dieser Kundenverarsche stehen...), dass Bausparen nie und nimmer für eine Baufinanzierung geeignet ist, sei hier noch einmal daran erinnert.
Selbst zum sparen auf die nächste Waschmaschine oder den Fürerschein ist jedes Tagesgeld 1000 mal beser geeignet. Aber geht mal hin zu den BS-Verkäufern. Die freuen sich über jeden Dummen, der scheinbar täglich aufsteht, verdient man doch das ca. 3-fache an Provision im Vergleich zu wirklich guten Anlagen. :evil:
Für Konsultationen stehe ich auch weiterhin gern (kostenlos) zur Verfügung.
H.B.
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Gast

Fonds Vermögenswirksame Leistungen bringen gute Rendite

Beitrag von Gast » So Okt 17, 2010 19:35

Hallo - ich begann im September eine Ausbildung und bekomme ab März Vermögenswirksame Leistungen. Ich habe gehört, dass Fonds gute Rendite bringen, stimmt das?
CU

Manuel

Paul Ruffing, Edelsfeld

Vermögenswirksamen Leistungen Fonds

Beitrag von Paul Ruffing, Edelsfeld » So Okt 17, 2010 19:36

Hi Manuel!
Ich denke schon. Das ist ja gut, dass Du von deinem Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen bekommst. Du musst die VL in einen Aktienfonds anlegen, der zu 100 % in Aktien investiert. Dann bekommst Du vom Staat zusätzlich zur Wertentwicklung die Arbeitnehmersparzulage von 18 % auf einen Jährlichen Beitrag von 400 Euro, falls Dein zu versteuerndes Einkommen nicht über 17800 € liegt. Auch Kursschwankungen werden gut durch die mtl. Zukäufe ausgeglichen!

Paul Ruffing, Edelsfeld

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